Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Am 14.12.2020 hat die Gemeindeverwaltung die Bauabteilung des Landratsamtes Bayreuth per E-Mail davon in Kenntnis gesetzt, dass auf der Flurnummer 1252/0 der Gemarkung Kirchahorn, ohne dass bei der Gemeinde Ahorntal ein Antrag gestellt worden wäre, ein Gebäude ähnlich einer landwirtschaftlichen Halle errichtet wurde. Der E-Mail wurden Bilder beigefügt, die als Anlage zu finden sind. Es wurde um bauaufsichtliche Überprüfung des Gebäudes gebeten. Auf Nachfrage durch das Landratsamt teilte der Bauherr per E-Mail mit, dass die Halle zum Lagern von Holz, Stroh, Heu sowie landwirtschaftlichen Maschinen und Erzeugnissen genutzt werden soll. Angeblich soll vom Bauherrn bereits im August ein Plan an das Landratsamt übersandt worden sein, der dort jedoch nie angekommen ist. Bei der Gemeinde Ahorntal hat der Bauherr kurz nachdem der Bau an das Landratsamt gemeldet wurde, einen einseitigen Plan des Gebäudes vorgelegt, auf dem gedruckt war, dass die Halle zur Lagerung von Hackschnitzeln genutzt wird. Handschriftlich ergänzt wurde dann die bereits oben genannte Nutzung.

 

Die Frage, ob der Bauherr aufgrund eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes privilegiert ist und damit dem Grunde nach im Außenbereich bauen darf, wurde vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten negativ beschieden, sodass es sich um kein zulässiges Vorhaben nach § 35 Abs.1 Nr. 2 BauGB handelt. Damit greift die baurechtliche Verfahrensfreiheit nach Art. 57 Abs.1 Buchstabe c BayBO nicht und das Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig. Es kommt lediglich eine Behandlung des Bauwerks nach § 35 Abs.2 BauGB in Frage. Nach dieser Vorschrift können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Die Gemeinde Ahorntal wurde vom Landratsamt Bayreuth um Stellungnahme gebeten, ob aus Sicht der Gemeinde Ahorntal Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen und ob es aus unserer Sicht ggf. unter Auflagen oder Hinweisen genehmigungsfähig wäre.      

 

 

Wortprotokoll:

 

Im Rahmen der Diskussion sprechen sich viele Gemeinderäte dafür aus, gegen das Gebäude, das ohne Genehmigung und damit schwarz errichtet wurde, deutliche Bedenken gegenüber dem Landratsamt anzumelden. Es sei nicht Aufgabe der Gemeinde, einen Weg zu finden, das Gebäude zu legalisieren. Man müsse hier ein klares Zeichen setzen und eine harte Linie fahren.

 

Der Bürgermeister gibt zu bedenken, dass Menschen, die eine Hackschnitzelheizung haben und damit nachhaltig heizen, auch Lagermöglichkeiten für ihre Hackschnitzel benötigen.

 

Ortssprecher Herr Grüner bittet darum, dem Bauherrn eine Chance zu geben und den Punkt zu vertagen.  

 

Da jedoch eine Mehrzahl des Gemeinderates keine Vertagung wünscht und eine Entscheidung treffen möchte, wird vorgeschlagen, dass gegen das Bauvorhaben Bedenken angemeldet werden, solange der Bauherr keine Privilegierung vorlegen kann.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Ahorntal meldet Bedenken gegen das Bauvorhaben an, solange keine Privilegierung vorgelegt werden kann.