Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25.02.2019 beschlossen, zur Einbeziehung von Teilflächen der Flurnummern 325, 326, 327, 328, 330, 330/1, 305, 304, 303, 302/2, 302/3, 301/2, 301 und 300 der Gemarkung Reizendorf in den Innenbereich eine Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs.4 Nr.1 u. 3 BauGB aufzustellen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 16.11.2020 bis 22.12.2020 erfolgte am 13.11.2020. Gleichzeitig wurden die Träger der öffentlichen Belange angeschrieben, deren Einlassungen in der Folge zu behandeln sind.

 

Frau Bayer, Leiterin des Bauamtes, trägt in der Folge die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vor.

 

 

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.2 BauGB

 

Zu den öffentlich im Rathaus ausgelegten Planungen sind keine Stellungnahmen abgegeben worden.

 

Beschluss: nicht notwendig

 

 

  1. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB

 

Stellungnahme Landratsamt Bayreuth, 17.12.2020 bzw. 01.12.2020

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

Baurecht:

Gegen die Erweiterung der bestehenden Satzung aus dem Jahr 1983 in südwestlicher Richtung bestehen aus baurechtlicher Sicht keine Bedenken.

Gegen die Erweiterung der Satzung in südöstlicher Richtung bestehen erhebliche Bedenken.

·                Wegemäßige Erschließung über vorderliegende Grundstücke über Geh- und Fahrtrechte städtebaulich nicht vertretbar. Dies ist nur in begründeten Einzelfällen möglich. Ansonsten müssen Baugrundstücke an einer befahrbaren öffentlichen Straße liegen (Art. 4 BayBO).

·                Aufstellung einer Satzung, die für eine größere Anzahl von Baugrundstücken eine Hinterliegerbebauung ermöglichen soll, ist ortsplanerisch nicht vertretbar und würde zudem die Verkehrssicherheit auf der Gemeindestraße beeinträchtigen.

·                Erweiterung der bestehenden Satzung um jeweils ein Baugrundstück beidseitig der Ortsstraße ist nur möglich, wenn sich dies durch ortsplanerische oder örtliche Gegebenheiten rechtfertigen lassen würde. Solche Gesichtspunkte sind nicht bekannt.

 

 

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.       14 /  0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Gemeinderat beschließt, dass der Geltungsbereich der Satzung dahingehend geändert wird, dass lediglich die Flurnummern 326, 327, 328 und 330 wie vorgeschlagen ausgewiesen werden. Alle anderen Flurnummern werden nicht weiterverfolgt. Durch die Änderung sollen lediglich 2 Bauparzellen entstehen.   

 

 14 /  0

Naturschutz:

Mit der Satzung und der geplanten Ausgleichs- und Ersatzfläche besteht Einverständnis.

 

 

Wasserrecht:

Eine ausreichende Leistungsfähigkeit der vorhandenen Kanalisation, der Mischwasserbehandlungsanlagen und der Kläranlage sowie die Dichtheit der Kanalisation ist eigenverantwortlich zu gewährleisten und bei der Planung mit einzubeziehen.

Hinsichtlich der zukünftigen Niederschlagswasserbeseitigung ist u.U. eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Generell gilt für das Versickern von Niederschlagwasser oder das Einleiten in ein Gewässer sind die Anforderungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung, die Anforderungen der technischen Regeln zum einleiten von Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer bzw. in das Grundwasser sowie die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen ist eine gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.

Sollten im Zuge der Durchführung vorhandene Wegseitengräben oder auch nur zeitweilige wasserführende Kleingewässer vorübergehend gekreuzt werden sind diese von Ablagerungen freizuhalten und nach Möglichkeit zu überbrücken.

Im Übrigen bestehen keine Einwände.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.         14 /  0

Immissionsschutz:

Keine Bedenken.

 

Gesundheitswesen:

Keine Bedenken.

 

Bodenschutzrecht:

Keine Bedenken.

 

Abfallwirtschaft:

Keine Bedenken.

 

Kreisbrandrat:

Keine Bedenken.

 

 

Stellungnahme Regierung von Oberfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Höhere Naturschutzbehörde, 26.11.2020

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

Der Geltungsbereich ist zu konkretisieren. Idealerweise sollte das gesamte Satzungsgebiet markiert werden.

 

Der Satzungstext inklusive der Planzeichnung wäre auf einer Urkunde zusammenzufassen. Der Planteil eines Bebauungsplans muss durch eine Art "gedanklicher Schnur" mit dem ausgefertigten Text der Satzung derart verknüpft sein, dass seine Identifizierung ohne weiteres möglich ist, so dass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit des nicht gesondert ausgefertigten Teils zum ausgefertigten Satzungsteil ausgeschlossen ist

 

Gegen die Satzung bestehen grundlegende Bedenken.

·         Einbeziehungssatzungen dienen nicht der Neugliederung des nahezu gesamten Ortes, sondern nur für die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

·         Es ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht vereinbar, wenn die von einer Entwicklungssatzung ermöglichten baulichen Nutzungen zu einer nicht ausreichenden verkehrlichen Erschließung des festgesetzten, im Zusammenhang bebauten Ortsteils führen.

·         Es ist zumindest erforderlich, dass bereits auf Ebene der Einbeziehungssatzung die Erschließungssituation (ggf. durch Festsetzungen v.a. im Hinblick auf die "hinterliegenden" Grundstücke) geklärt ist. Den Konflikt hier ungelöst zu lassen und auf die Ebene des Baugenehmigungsverfahren zu verlagern, wird für problematisch gehalten.

Die Anregungen werden bei der Ausfertigung der Satzung berücksichtigt.    14 /  0

 

 

 

 

 

 

Die Anregungen werden bei der Ausfertigung der Satzung berücksichtigt.    14 /  0

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweise zur Kenntnis genommen.   14 /  0

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch die Verkleinerung des Satzungsgebietes verbleiben lediglich 2 Baugrundstücke. Bei diesen ist die Zufahrt durch den Erwerb von Grund und der Verschmelzung der Flurnummern über das dadurch entstehende eigene Grundstück gesichert.   14 /  0

 

Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Hof, 18.12.2020

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

1. Altlasten

Im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung sind uns derzeit keine Altlasten, schädliche Bodenveränderungen oder Altlastenverdachtsflächen bekannt.

Hinsichtlich etwaiger, uns unbekannter, Altlasten und deren weitergehenden Kennzeichnungspflicht gemäß Baugesetzbuch sowie der bodenschutz- und altlastenbezogenen Pflichten (vgl. BayBodSchVwV) empfehlen wir ergänzend einen Abgleich mit dem aktuellen Altlastenkataster des Landratsamtes Bayreuth.

 

 

 

Hinweise werden zur Kenntnis genommen.      14 /  0

2. Gewässerschutz und Abwasserentsorgung

Eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Kläranlage sowie der vorhandenen Kanalisation und die Dichtheit der Kanalisation sind zu gewährleisten.

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist zur Beseitigung des Niederschlagswassers eine Flächenversickerung oder Muldenversickerung auf den einzelnen Grundstücken vorteilhaft.

 

 

 

Hinweise werden zur Kenntnis genommen.       14 /  0

 

 

Stellungnahme Bayerischer Bauernverband, 21.12.2020

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

Planungen der Landwirtschaft, die dem Erlass der Einbeziehungssatzung entgegenstehen könnten, sind nicht bekannt.

Keine Bedenken

 

 

Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth, 07.12.2020

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

Dem Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen wird im Landesentwicklungsprogramm Bayern eine hohe Bedeutung zugemessen. Es sollte versucht werden, zunächst Grundstücke innerhalb der Ortschaft zu bebauen und Baulücken zu schließen.

 

Die Bauwerber sind in geeignetes Weise zu informieren, dass durch die Bewirtschaftung der umliegenden Flächen Immissionen auftreten können. Diese sind auch zu unüblichen Zeiten zu dulden.

 

Die ungehinderte Bewirtschaftung der umliegenden landwirtschaftliche Flächen muss gewährleistet sein, auch während der Bauzeit.

 

 

 

Hinweise werden zur Kenntnis genommen.  14 /  0

 

 

 

 

 

 

Der Hinweis soll als textlicher Hinweis in die Satzung aufgenommen werden.    13 /  1

 

 

 

 

 

Hinweise werden zur Kenntnis genommen.   14 /  0

 

 

Stellungnahme Bayernwerk Netz GmbH, 02.12.2020

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

Keine Einwände, wenn durch das Planungsvorhaben der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Versorgungseinrichtungen nicht beeinträchtigt wird.

 

Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel und eventuell Kabelverteiler erforderlich. Eine Kabelverlegung ist in der Regel nur in

Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich.

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.       14 /  0

 

 

Stellungnahme Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth, 19.11.2020

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

Die Planungsgrundlage entspricht, soweit ersichtlich, dem aktuellen Katasterstand. Die Flurstücksgrenzen der betroffenen Flurstücke sind teilweise noch nicht ausreichend vermessen. Die Flächenangaben sind daher ungenau.

 

Ansonsten keine weiteren Anregungen.

 

 

 

Hinweise werden zur Kenntnis genommen.      14 /  0

 

Stellungnahme Telekom Deutschland GmbH, 08.12.2020

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

Am Rande und im Geltungsbereich befinden sich teilweise Telekommunikationslinien der Telekom

 

Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der Verwirklichung des Bebauungsplanes so gering wie möglich gehalten werden.

Auf die vorhandenen, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden Telekommunikationslinien, ist bei Ihren Planungen grundsätzlich Rücksicht zu nehmen.

 

 

 

 

 

 

Hinweise werden zur Kenntnis genommen.     14 /  0

 

Stellungnahme Staatliches Bauamt Bayreuth, 11.12.2020

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

Keine Einwände geltend gemacht.

 

Hinweise werden zur Kenntnis genommen.      14 /  0

 

Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, 24.11.2020

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

Eventuell auftretende Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht an das Bayerischer Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde, gem. Art. 8 Abs. 1 bis 2 BayDSchG.

 

 

Hinweise werden zur Kenntnis genommen.     14 /  0

 

Stellungnahme Kreisheimatpfleger, 20.12.2020

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

Keine Einwände geltend gemacht.

 

 

Stellungnahme Stadt Pottenstein, 07.12.2020

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

Keine Einwände geltend gemacht.

 

 

 

 

Stellungnahme Stadt Waischenfeld, 19.11.2020

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

Keine Einwände geltend gemacht.

 

 

Stellungnahme Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH, 17.12.2020

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

Keine Einwände geltend gemacht.

 

 

 

Stellungnahme Regionaler Planungsverband, 10.12.2020

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

Keine Einwände geltend gemacht.

 

 

 

 

Stellungnahme Industrie und Handelskammer für Oberfranken, 14.12.2020

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

Keine Einwände geltend gemacht.

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme VG Mistelgau, 16.12.2020

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

Keine Einwände geltend gemacht.

 

 

 

Markt Gößweinstein

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

Keine Stellungnahme erhalten.

 

 

 

 

VG Mistelbach

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

Keine Stellungnahme erhalten.

 

 

Landesbund für Vogelschutz

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

Keine Stellungnahme erhalten.

 

 

Handwerkskammer für Oberfranken

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

Keine Stellungnahme erhalten.

 

 

Bund Naturschutz in Bayern e. V.

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

Keine Stellungnahme erhalten.

 

 

Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken

Zusammenfassung

Abwägung/Beschlussvorschlag

Keine Stellungnahme erhalten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Satzungsentwurfs wie bei der Abwägung beschlossen sowie die nochmalige öffentliche Auslegung und Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Träger öffentlicher Belange