Sachverhalt:
Im Bereich des Bebauungsplans „An der Schule“ in Körzendorf wurde im Rahmen des Spielplatzbaus die Straße Fl.Nr. 598/4 erweitert, um den Spielplatz und das dahinter liegende Grundstück Fl.Nr. 598/6, Gem. Körzendorf, zu erschließen. Die Straße ist bisher nicht gewidmet.
Wortprotokoll:
Im Rahmen der Beratung wurde von den Gemeinderäten Sebastian Knauer und Manfred Richter die Frage nach der Notwendigkeit eines Winterdienstes nach Widmung des Weges zum beschränkt-öffentlichen Weg aufgebracht.
Der erste Bürgermeister sicherte zu, sich darum zu kümmern.
Beschlussvorschlag:
Die Straße Fl.Nr. 598/4 der Gemarkung Körzendorf wird auf Grundlage von Art. 3 Abs.1, Art. 6 und Art. 53 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) auf einer Länge von 0,048 Kilometern als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Anfangspunkt im Norden ist die Grenze der Fl.Nr. 598/4 zur Fl.Nr. 597/3, Endpunkt im Süden ist die Grenze der Fl.Nr. 598/4 zur Fl.Nr. 598/6.
Der beschränkt-öffentliche Weg ist in das Bestandsverzeichnis der Gemeindeverwaltung einzutragen.