Sachverhalt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hohbaumweg II – Bauabschnitt 3“ in Kirchahorn. Den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird lt. Planer und Bauherren nicht widersprochen. Die Erschließung ist gesichert.
Die Abstandsflächen liegen nicht vollständig auf dem zu bebauenden Grundstück. Auf der Westseite ragen die Abstandsflächen in öffentlichen Grund. Nach Art. 6 Abs.2 Satz 2 BayBO dürfen Abstandsflächen auf öffentlichen Verkehrsflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte. Dies wird hier eingehalten. Auf der Ost- und Nordseite liegen die Abstandsflächen auf dem privaten Nachbargrundstück. Laut Bebauungsplan ist hier eigentlich eine begrünte Einfriedung des Baugebietes geplant, da der Bebauungsplan jedoch noch nicht umgesetzt wurde und die Fläche nicht im Besitz der Gemeinde ist, wird eine Erklärung der Abstandsflächenübernahme benötigt.
Wortprotokoll:
Der erste Bürgermeister erläutert, dass das Bauvorhaben, obwohl im Geltungsbereich des 3.Abschitts Hohbaumweg II liegend, bereits jetzt möglich ist, weil aufgrund der Randlage eine Erschließung über die bestehende Straße möglich ist.
Im Anschluss erläutert Herr Neuner, dass das Regen- und Schmutzwasser des Bauplatzes über die bestehende Straße im Mischsystem entwässert wird. In diesen Kanal darf kein Drainagenwasser eingeleitet werden. Das Haus sei 60 cm tiefer als die geplante Straße in Richtung Baugebiet geplant worden, weshalb er befürchtet, dass ohne eine Drainage bei starken Unwettern das Haus voll Wasser laufen könnte.
Es wurde vereinbart, die Entscheidung bis zur Vorlage der noch notwendigen Unterlagen zu vertagen. Es soll auch noch einmal ein Gespräch mit den Bauherren geführt werden. Das Einvernehmen soll ggf. unter der Auflage genehmigt werden, das Drainagenwasser im Grund versickern zu lassen.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird unter Voraussetzung erteilt, dass eine Erklärung der Abstandsflächenübernahme des betreffenden Grundstückseigentümers nachgereicht wird.