Sachverhalt:
Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt gem. § 6 Abs.3 Satz 3 der Geschäftsordnung ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, dass das Ausschussmitglied Reinhold Schoberth den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt.