Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Nach § 8 Abs.1 der Verbandssatzung entsendet jedes Mitglied einen Verbandsrat. Nach Abs.2 werden die Verbandsmitglieder durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten, im Falle der Verhinderung durch den jeweiligen Stellvertreter.

 

Mit Zustimmung des Bürgermeisters und seiner Stellvertreter können die Verbandsmitglieder auch andere Personen als ihre Vertreter bestellen.

 

 

Wortprotokoll:

 

Herr Büttner fragt, ob pro Überwachungsstunde tatsächlich 140,00 € bezahlt werden müssen.

 

Herr Martin Thiem erläutert, dass vereinbart war, dass lediglich 10 Stunden pro Monat geblitzt werden soll. Er hat den Eindruck, dass öfters geblitzt wird.

 

Der erste Bürgermeister entgegnet, dass tatsächlich nur 10 Stunden pro Monat gebucht wurden und über diese 10 Stunden hinaus auch nicht geblitzt wird.

 

Zum Thema Kosten pro Überwachungsstunden wird erläutert, dass eine Überwachungsstunden für Mitglieder des Zweckverbandes, wie es die Gemeinde Ahorntal ist, lediglich 100,00 € kostet, die 140,00 € bezieht sich auf Gemeinden, die sich im Rahmen einer Zweckvereinbarung dem Zweckverband angeschlossen haben.

 

Der erste Bürgermeister sagt zu, in der nächsten Sitzung hierzu weitere Informationen zu geben.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass der erste Bürgermeister die Gemeinde Ahorntal in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Kommunalen Verkehrsüberwachung Oberpfalz vertritt. Im Falle der Verhinderung des ersten Bürgermeisters erfolgt die Vertretung durch den zweiten Bürgermeister bzw. bei dessen Verhinderung durch den dritten Bürgermeister.