Sachverhalt:
Gem. § 6 Abs.1 der Verbandssatzung der Juragruppe entsenden Verbandsmitglieder, die dem Zweckverband nach dem 31.12.2016 neu beigetreten sind, zunächst einen Verbandsrat, wobei die gesetzlichen Vertreter der Verbandsmitglieder der Verbandsversammlung kraft Amtes angehören. Die übrigen Sitze in der Verbandsversammlung werden unter den Verbandsmitgliedern nach dem Ausmaß der in ihrem Gebiet jeweils abgerechneten jährlichen Wassermengen verteilt.
Neben dem Ersten Bürgermeister steht der Gemeinde Ahorntal derzeit kein weiteren Sitz in der Verbandsversammlung zu.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, dass der erste Bürgermeister als Vertreter in die Verbandsversammlung der Juragruppe entsandt wird. Die Vertretung des ersten Bürgermeisters erfolgt durch den zweiten Bürgermeister bzw. bei dessen Verhinderung durch den dritten Bürgermeister.