Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Gemäß § 5 Abs.1 der Verbandssatzung des Schulverbandes Ahorntal besteht die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern der verbandangehörigen Gemeinde Ahorntal und der verbandsangehörigen Stadt Waischenfeld. Jedes Mitglied entsendet gem. § 5 Abs.2 pro 50 aus ihrem Gebiet stammenden Schulkindern einen weiteren Vertreter bzw. eine weitere Vertreterin in die Verbandsversammlung.

 

Die aktuelle Schülerzahl der Grundschule beträgt 106 Kinder, exakt 100 davon kommen zum Stichtag 01.10.2019 aus dem Gebiet der Gemeinde Ahorntal. Nach dem Wortlaut der Verbandssatzung, die besagt, dass jedes Verbandsmitglied pro 50 aus ihrem Gebiet stammenden Schulkindern (neben dem Bürgermeister) einen weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung entsenden, würde die Gemeinde Ahorntal damit neben dem Ersten Bürgermeister zwei weitere Mitglieder in die Verbandsversammlung entsenden. Dies widerspricht jedoch der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs.3 BaySchFG, wonach neben dem Bürgermeister pro 51 bis 100 Schüler und dann für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler nochmals ein Verbandsrat berufen werden darf.

 

Es wird daher empfohlen, sich am Wortlaut des § 9 Abs.3 BaySchFG zu orientieren und neben dem Ersten Bürgermeister ein weiteres Verbandsmitglied zu entsenden. Der Wortlaut der Verbandssatzung sollte von der Verbandsversammlung zeitnah dem Wortlaut des Gesetzes angepasst werden.  


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Ahorntal entsendet neben dem Ersten Bürgermeister den Gemeinderat Herrn Peter Thiem als weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung des Schulverbandes Ahorntal. Die Stellvertretung von Herrn Thiem übernimmt der Gemeinderat Herr Sebastian Knauer.