Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Es handelt sich um einen Bauantrag nach § 30 BauGB.

 

Es liegt ein Antrag nach Art. 63 Abs.2 BayBO auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gem. § 31 Abs.2 BauGB vor.

 

Folgende Festsetzungen werden nicht eingehalten:

 

-       Die Dachneigung soll 24 Grad betragen, laut Bebauungsplan wären 25 Grad bis 45 Grad zulässig.

-       Es wird eine Abweichung von der Festsetzung, dass der natürliche Geländeverlauf durch Auffüllungen oder Abgrabungen nicht wesentlich verändert werden darf, beantragt.

 

In Richtung Osten sollen das Haus und die Garage aufgrund der Einhaltung der Rückstauebene durch eine Auffüllung ca. 50 cm höher liegen als die Straße „Am Aßbach“.

 

In Richtung Westen wird eine ca. 3 Meter tiefe Terrasse ausgebildet, die dann auf weiteren 2,5 Metern wieder auf das natürliche Geländeniveau abgeschrägt wird.

 

Im Süden wird das Gelände in einer Breite von 1 Meter aufgefüllt, bevor das Gelände wieder abgeschrägt wird und nach weiteren 2,5 Metern wieder das natürliche Geländeniveau erreicht.

 

Im Norden wird das Gelände bis zur Grenzgarage angefüllt und der Hang mit L-Steinen befestigt.  

 

Die Nachbarunterschriften fehlen komplett. Die fehlenden Nachbarunterschriften allein sind kein Grund, das Einvernehmen zu verweigern. Die Nachbarn werden in einem solchen Fall vom Landratsamt informiert.  

 

 

Wortprotokoll:

 

Herr Nägel meint das, solange keine Stellungnahme des Landratsamtes vorliegt, der Fall nicht zu entscheiden ist.

 

Herr Peter Thiem meint, dass man ggf. eine Gesamtlösung mit allen Bauwilligen des Baugebietes Am Aßbach und dem Landratsamt finden sollte.

 

Herr Knauer meint, dass es nicht sein kann, dass Leute keine Terrasse bauen können. Es sollte der Bebauungsplan geändert werden.

 

Herr Peter Thiem meint, dass man sich nicht wundern braucht, wenn das Landratsamt einschreitet, wenn man sich nicht an die Vorschriften hält.

 

Herr Nägel meint, dass man für den Fall der Satzungsänderung diejenigen, die schon gebaut haben, mit einbeziehen soll.

 


Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird versagt.