Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Nachdem die Gemeinde Ahorntal das Vertragsverhältnis mit dem Architekturbüro Kastl zwischenzeitlich beendet hat und sich der Gemeinderat ausführlich mit dem Thema Rathausbau auf Basis einer privatrechtlichen Projektträgerschaft informieren konnte, muss nun eine Entscheidung getroffen werden, ob das Rathaus im Rahmen einer solchen Projektträgerschaft oder nach öffentlich-rechtlichen Vorgaben auf Basis der VOB/A realisiert werden soll.

 

Die Vorteile einer Projektträgerschaft, wie etwa die Möglichkeit der Auswahl von regional ansässigen Firmen, die hierdurch entstehende regionale Wertschöpfung, die Möglichkeit des Führens von Bieter- bzw. Verhandlungsgesprächen oder aber die hohe Kostensicherheit durch das Vereinbaren von Festpreisen wurden bereits ausführlich dargelegt und diskutiert, weshalb sich die Verwaltung für das Modell einer Projektträgerschaft auf privatrechtlicher Basis ausspricht.


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass der Neubau des Rathauses der Gemeinde Ahorntal über eine Projektträgerschaft auf privatrechtlicher Basis erfolgen soll.