Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Auf Bitten des Bauausschusses, der in seiner Sitzung am 03.09.2019 die Felsen hinter der Flurnummer 12/0 der Gemarkung Oberailsfeld begutachtet hat, erfolgte durch die Verwaltung eine Kontaktaufnahme mit dem Landesamt für Umwelt. Dem Landesamt für Umwelt wurden entsprechende Fotos des verdächtigen Felsens zukommen lassen.

 

Nach einer Begutachtung der Fotos erging durch das Landesamt für Umwelt die Empfehlung, die Felsen von einer Fachkraft begutachten zu lassen. Hierzu hat die Verwaltung Kontakt mit dem LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH aufgenommen. Am 18.09.2019 fand kurzfristig ein Erstbeschau der Felsen mit Frau Pflaum vom LGA Institut statt. Aufgrund dieser Erstbeschau empfiehlt Frau Pflaum das hinter den Flurstücken 12/0 bis 18/0 liegende Areal etwas weitläufiger zu betrachten. Es handelt sich um die sog. Bauernleite, die im Eigentum der Gemeinde Ahorntal liegt.

 

Das LGA Institut für Umweltgeologie hat nun ein Angebot vorgelegt, dass eine detaillierte Begehung des Untersuchungsgebietes durch eine Felssachverständige, die Ausweisung kritischer Felsbereiche und eine schriftliche und fotografische Dokumentation mit Gefährdungsabschätzung beinhaltet. Je nach Ergebnis der Begehung können anschließend Fachkräfte mit der Beseitigung der möglichen Gefahren beauftragt werden.  

 

Sachverhalt:

 

Herr Thiem ist sich nicht sicher, ob das wirklich notwendig ist. Später könnte das Gebiet so aussehen wie das in Pottenstein an der Bundesstraße.

 

Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass im Sachverhalt nicht genannt wurde, dass die Überprüfung aufgrund eines Antrages eines Bürgers, der schon vor Jahren gestellt wurde, durchgeführt wird.

 

Herr Thiem ergänzt, dass dann ein anderer Sachverhalt vorliegt und die Überprüfung gemacht werden muss.   


Beschlussvorschlag:

 

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, das LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH mit der detaillierten Begehung des Untersuchungsgebietes zu beauftragen.