Sachverhalt:
In der Sitzung des Gemeinderates vom 12.09.2019 wurde von Gemeinderat Herrn Manfred Herzing beantragt, die Entschärfung der Kreuzung zwischen der Staatsstraße 2185 und der Gemeindestraße Kirchahorn – Christanz in Kirchahorn in der nächsten Sitzung des Gemeinderates zu behandeln.
Eine Entschärfung wäre grundsätzlich ohne einen zusätzlichen Grunderwerb möglich, weil die gegebenenfalls betroffenen Flurstücke 5/0 und 151/35 sich im Eigentum der Gemeinde befinden. Für die weitere Planung wird vorgeschlagen, eine Begehung durch den Bauausschuss durchzuführen und anschließend einen Beschluss im Gemeinderat herbeizuführen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat empfiehlt, die betroffene Kreuzung in Kirchahorn mit dem Bauausschuss zu besichtigen und einen Lösungsvorschlag zur Vorlage im Gemeinderat zu erarbeiten.