Sachverhalt:
Überhöhte Geschwindigkeit ist in Bayern die Hauptursache für tödliche Unfälle. Die Auswertung der im Gemeindebereich aufgestellten Geschwindigkeitsmessanlagen zeigt, dass auch im Ahorntal viele Verkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Der Wunsch nach einer Verkehrsberuhigung wird von vielen Bürgern an die Gemeinde herangetragen. Berichte aus anderen Gemeinden zeigen, dass sich Geschwindigkeitsverstöße erheblich reduzieren, wenn an sensiblen Bereichen wie etwa Schulen und Kindergärten oder an Unfallschwerpunkten gezielte und regelmäßige Geschwindigkeitskontrolle stattfinden.
Um auch im Ahorntal eine regelmäßige Kontrolle des fließenden Verkehrs zu ermöglichen, beabsichtigt die Gemeinde Ahorntal dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz beizutreten. Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit einer Überwachung des ruhenden Verkehrs. Die Mitgliedschaft im Zweckverband ist grundsätzlich kostenfrei und gilt solange, bis beschlossen wird, aus dem Zweckverband auszutreten. Es besteht auch keine Verpflichtung, eine gewisse Anzahl an Überwachungsstunden pro Monat zu beauftragen. Neben einer Mitgliedschaft besteht auch die Möglichkeit, sich über eine Zweckvereinbarung dem Zweckverband anzuschließen. Die Kosten je Überwachungsstunde sind hierbei allerdings deutlich höher, weswegen aus Sicht der Verwaltung eine Mitgliedschaft bevorzugt wird.
Wortprotokoll:
Herr Knauer meint, dass für einen Austritt gem. Satzung eine 2/3 Mehrheit der Verbandsversammlung notwendig ist. Vor einer Entscheidung sollte eine Diskussion über die Notwendigkeit geführt werden.
Der Erste Bürgermeister meint, man würde kein Risiko eingehen, weil keine Kosten entstehen, wenn keine Verkehrsüberwachung in Auftrag gegeben wird.
Herr Dielesen meint, Verkehrsüberwachung sein eine Polizeiaufgabe, außerdem würde das Ahorntal aus vielen kleineren Ortschaften bestehen, dass das Ganze nicht einfach macht. Er ist gegen den Beitritt.
Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass die 30er-Zone nur Sinn macht, wenn diese auch regelmäßig überwacht wird. Die Polizei kann das personell nicht leisten. Eine Überwachung sollte außerdem lediglich an Unfallschwerpunkten und besonders sensiblen Punkten stattfinden, das kann jederzeit im Gremium besprochen werden.
Herr Thiem ergänzt, dass ausschließlich die Gemeinde die Standorte, wo geblitzt oder der ruhende Verkehr überwacht werden soll, festlegt.
Herr Herzing meint, dies sei ein Instrument der Gemeinde, den Verkehr zu kontrollieren. Da die Polizei die Verkehrsüberwachung nicht schafft, macht es keiner, wenn es die Gemeinde nicht selber macht.
Herr Knauer fragt, warum die Wahl auf den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz fallen soll.
Der Erste Bürgermeister erläutert, dass alle Zweckverbände relativ voll seien.
Herr Knauer erwidert, dass man sich dennoch zuerst über Schwerpunkt hätte unterhalten und nicht gleich entscheiden sollen.
Herr Fuchs meint, man sollte zuerst ein gemeindeübergreifendes Verkehrskonzept erarbeiten und sich gleichzeitig überlegen, wo dann geblitzt werden sollte. Ggf. gibt es auch andere intelligente Lösungen, wie zum Beispiel Blitzer-Attrappen. Außerdem fragt er sich, wer blitzt und wer die Geräte eicht
Der Erste Bürgermeister erläutert, dass alles das vom Zweckverband organisiert wird. Der Erste Bürgermeister stellt die Frage in den Raum, was es der Gemeinde wert ist, vor dem Kindergarten und der Schule zu blitzen um im Sinne der Kinder eine Verkehrsberuhigung zu erzielen.
Herr Nägel schlägt vor, dem Zweckverband beizutreten, dann die „rechts vor links“-Regelung einzuführen, den Verkehr im Anschluss zu beobachten und dann zu entscheiden, wo geblitzt werden soll.
Der Erste Bürgermeister stellt noch einmal klar, dass nicht an jeder Ecke geblitzt werden soll. Es geht um punktuelle Kontrollen.
Herr Hofmann ist für einen Beitritt zum Zweckverband.
Herr Herzing meint, dass bei der Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes alle Ortschaften mit einbezogen werden sollten. Dem Zweckverband sollte man beitreten, weil man Leistungen dann abrufen kann, wenn sie gebraucht werden.
Herr Matthias Brendel spricht sich dafür aus, die Überwachung des ruhenden Verkehrs nicht mit aufzunehmen.
Herr Herzing widerspricht und spricht sich für die Aufnahme des ruhenden Verkehrs aus um ggf. Feuerwehrzufahrten und Bushaltestellen überprüfen zu können.
Herr Knauer fragt, ob die Gebühr hochgeht, wenn man 2 bis 3 Jahre keine Leistungen in Anspruch nimmt.
Herr Thiem erläutert, dass sich der Zweckverband grundsätzlich über Stundensätze finanziert und keine Grundgebühren erhebt.
Herr Fuchs weist in diesem Zusammenhang auf § 25 Abs.1 der Satzung hin, der dem Zweckverband die Möglichkeit bietet, Umlagen zu erheben.
Dem entgegnet der Erste Bürgermeister, dass gem. § 25 Abs.2 Umlagemaßstab der Nutzen ist, den die Verbandsmitglieder aus dem Zweckverband ziehen. Für die Berechnung der Umlage werden die Buchungsstunden entsprechend § 12 Abs.1 dieser Satzung mit dem Mittelwert aus den vergangenen 3 Jahren herangezogen. Wenn also drei Jahre keine Aufträge erfolgen, können auch keine Umlagen erhoben werden.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeinde Ahorntal beschließt, dass sie ab sofort die Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes aufnimmt, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden, und die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen. Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.
- Die Gemeinde Ahorntal tritt dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bei.
- Die Gemeinde Ahorntal überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,
a) die im ruhenden Verkehr festgestellt werden,
b) die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von
Fahrzeugen betreffen,
ab dem 01.01.2020 dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz.
- Zum Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:
a) Erster Bürgermeister Herr Florian Questel
Zum Vertreter als Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:
b) Zweiter Bürgermeister Herr Johannes Knauer
- Der Beitritt erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung und des vorliegenden Entwurfs der Satzung zur Änderung dieser Verbandssatzung (siehe beigefügten Entwurfsvorschlag). Die o.g. Verbandssatzung und der Satzungsentwurf sind wesentliche Bestandteile dieses Beschlusses.
Tischvorlagen:
1. Konsolidierte
Verbandssatzung des ZV KVS Oberpfalz
2. Entwurf
der 5. Änderungssatzung des ZV KVS Oberpfalz