Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 06.08.2019 wurde für die Gemeindestraße zwischen Haus-Nr. 16 und Haus-Nr. 37 in Oberailsfeld (also die Straße, die beim Spielplatz beginnt und beim Baugeschäft Kohlmann endet) die Anordnung einer Tempo-30-Zone beantragt. Die Gründe für den Antrag kann dem vorliegenden Schreiben des Antragstellers entnommen werden.
Aufgrund des Antrages fand am 03.09.2019 eine Besichtigung der Straße durch den Bauausschuss der Gemeinde Ahorntal statt. Der Bauausschuss hat empfohlen, durch eine Unterschriftenliste ein Stimmungsbild der Anwohner abzufragen und anschließend über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Eine Unterschriftenliste liegt inzwischen mit dem Ergebnis vor, dass eine Tempo-30-Zone in der besagten Straße von allen Anwohnern befürwortet wird.
Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Tempo-30-Zone ergeben sich aus § 45 Abs.1c Straßenverkehrsordnung. Demnach kann die Straßenverkehrsbehörde innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten (…) im Einvernehmen mit der Gemeinde Tempo-30-Zonen anordnen. Da es sich bei der besagten Straße um eine Gemeindestraße handelt, ist Verkehrsbehörde die Gemeinde Ahorntal selbst.
Wortprotokoll:
Der Erste Bürgermeister teilt zu Beginn mit, dass inzwischen auch ein Antrag aus Pfaffenberg, der bereits im Jahr 2018 gestellt wurde, in der Verwaltung jedoch nicht mehr vorlag, aufgetaucht ist. Er beobachtet eine generelle Häufung des Wunsches nach einer Verkehrsberuhigung.
Er schlägt deshalb vor, die Entscheidung zurückzustellen und zuerst ein gemeindeübergreifendes Konzept zu erarbeiten.
Herr Herzing merkt an, dass die innerorts vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 regelmäßig überschritten wird. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung würde nur Sinn machen, wenn diese auch überwacht wird. Ansonsten macht jeder, was er will.
Herr Thiem meint, in der besagten Straßen in Oberailsfeld könne eh keiner Tempo 50 fahren. Wenn man das Thema jedoch anpacken möchte, dann sollte man ein Gesamtkonzept erstellen.
Herr Nägel stimmt Herrn Herzing zu, er appelliert an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer. Die Einführung von „rechts vor links“ wäre aus seiner Sicht ein guter Anfang und würde vieles verbessern.
Beschlussvorschlag:
Die Behandlung des Antrages auf Anordnung einer Tempo 30-Bereichs für die nicht näher bezeichnete Straße in Oberailsfeld zwischen den Hausnummern 16 und 37 wird bis zur Erstellung eines gemeindeübergreifenden Verkehrskonzeptes zurückgestellt.