Sachverhalt:
Unter Tagesordnungspunkt 3 wurde der Gemeinderat um Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 gebeten.
Nach Feststellung der Jahresrechnung ist gem. Art. 102 Abs.3 Satz 1 GO über die Entlastung abzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Zu der genannten Jahresrechnung 2017 wird mit den festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs.3 Satz 1 GO Entlastung erteilt.