Sachverhalt:
Die im Anhang bezeichnete Kreuzung an FlNrn. 57 u. 127 in der Gmkg. Körzendorf soll entschärft werden. Hierzu ist der Erwerb von Grund im Eigentum des Herrn Herbert Richter notwendig. Mit Herrn Richter sind zum selben Zwecke bereits Grundstücksverhandlungen betrieben worden, siehe Beschlussbuchauszug.
Es geht nun darum, die Grundstücksangelegenheiten zum Abschluss zu bringen um die Entschärfung der Kurve an der Kreuzung durchzuführen.
Wortprotokoll:
Herr Alexander Brendel verlässt um 20.50 Uhr den Raum.
Herr Matthias Brendel meint, es würde ausreichen, nur eine Teilfläche der Flurnummer 126/7 an Herrn Richter zu veräußern. Es sei nicht schön, dass bereits vor Abschluss des Verkaufs Aufschüttungen auf dem gemeindlichen Grundstück durchgeführt wurden.
Herr Alexander Brendel betritt den Raum um 20.53 Uhr.
Herr Nägel weist darauf hin, dass es sich seiner Auffassung nach nicht um einen 1:1 Tausch handelt. Dennoch wird er dem Tausch zustimmen, um die Kreuzung zu entschärfen.
Herr Matthias Brendel möchte eine Klärung wegen 1 bis 2 Metern für einen Grüngutcontainer.
Zum Ende des Tagesordnungspunkts teilt Herr Herzing mit, dass er die öffentliche Behandlung des Tagesordnungspunktes für sehr strittig hält. Seiner Auffassung nach hätte der Punkt nichtöffentlich behandelt werden müssen.
Beschlussvorschlag
1:
Der Beschluss vom 11.01.2018 wird zurückgenommen.
Beschlussvorschlag
2:
Dem Verkauf einer Teilfläche Nähe der Flurnummer 83/2 wird unter der Voraussetzung, dass der sich neben der Straße befindliche Entwässerungsgraben Eigentum der Gemeinde bleibt, zugestimmt.
Dem Verkauf der Flurnummer 126/17 sowie dem Verkauf einer Teilfläche der Flurnummer 126/7 wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Gemeinde Ahorntal eine angemessene Größe von mindestens 50 m² des Hofgrundstücks Flurnummer 57 zur Entschärfung der Einfahrt erwerben kann.
Die Grundstücksgrößen werden wertmäßig gegeneinander aufgerechnet. Die Vermessungskosten werden zu gleichen Teilen übernommen.
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen zu führen.
Anmerkungen zur
Abstimmung
Es fanden zwei
Abstimmungen statt:
Abstimmung 1:
Der Beschluss vom 11.01.2018 wird zurückgenommen.
Abstimmungsergebnis: 9:0
Abstimmung 2:
Dem Verkauf einer Teilfläche Nähe der Flurnummer 83/2 wird unter der Voraussetzung, dass der sich neben der Straße befindliche Entwässerungsgraben Eigentum der Gemeinde bleibt, zugestimmt.
Dem Verkauf der Flurnummer 126/17 sowie dem Verkauf einer Teilfläche der Flurnummer 126/7 wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Gemeinde Ahorntal eine angemessene Größe von mindestens 50 m² des Hofgrundstücks Flurnummer 57 zur Entschärfung der Einfahrt erwerben kann.
Die Grundstücksgrößen werden wertmäßig gegeneinander aufgerechnet. Die Vermessungskosten werden zu gleichen Teilen übernommen.
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen zu führen.
Abstimmungsergebnis 9:0