Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Schreiben des LRA vom 16.04.2015 wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Herr P. Thiem merkt an, dass man, sollte man sich irgendwann zu einer SABS entschließen, auf die Rückwirkung achten müsse. Herr Herzing ergänzt, dass man die Gültigkeit, wenn überhaupt, erst ab der Ausfertigung zulassen sollte.


Beschlussvorschlag:

 

Das Schreiben des LRA Bayreuth vom 16.04.2015, Az.: 20-6342 wurde vom Gemeinderat Ahorntal zur Kenntnis genommen. Bis zur endgültigen Entscheidung der Behandlung im Landtag wird seitens der Gemeinde Ahorntal allerdings keine Satzung erlassen.