Sachverhalt:
Bauantrag nach § 34 BauGB i. O.
Die Abstandflächen liegen nicht auf dem Baugrundstück.
Ein Antrag auf Abweichungen der Vorschriften nach Art. 63 Abs. 2 BayBO wurde eingereicht.
Desweiteren wurde die Zustimmung der Abstandsflächenübernahme gemäß Art. 6 Abs. 2 BayBO durch den Nachbarn erteilt.
Die Abstandflächen in angrenzende Grundstücke und öffentliche Verkehrsflächen werden nicht eingehalten. Die Gemeindeverwaltung wird in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Landratsamt darauf hinweisen.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Anmerkungen zur
Abstimmung
Die Abstandflächen in angrenzende Grundstücke und öffentliche Verkehrsflächen werden nicht eingehalten. Die Gemeindeverwaltung wird in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Landratsamt darauf hinweisen.