Sachverhalt:
Baugrundstück befindet sich nach § 35 BauGB im Außenbereich.
Das Vorhaben ist nicht privilegiert nach § 35 Abs. 1 BauGB.
Zum Bauvorhaben (im Außenbereich) wurde im Gemeinderat rege diskutiert.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheid muss verweigert werden auf Grund § 35 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit dem Bauwilligen und dem Landratsamt nach einer Lösungsmöglichkeit für das Bauvorhaben zu suchen.