Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Baugrundstück befindet sich nach § 35 BauGB im Außenbereich.

Das Vorhaben ist nicht privilegiert nach § 35 Abs. 1 BauGB.

 

Zum Bauvorhaben (im Außenbereich) wurde im Gemeinderat rege diskutiert.


Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheid muss verweigert werden auf Grund § 35 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit dem Bauwilligen und dem Landratsamt nach einer Lösungsmöglichkeit für das Bauvorhaben zu suchen.