Aus der Mitte des Gemeinderates kam der Vorschlag, die Verkehrsfläche zunächst mit dem Bauausschuss in Augenschein zu nehmen. Verschiedene Gemeinderäte waren allerdings der Auffassung, dass bei Gewährung eines Zuschusses ein Präzedenzfall entstehe. Zudem sei eine Rasenfläche am Straßenrand nicht weniger ansehnlich als ein Kiesbett mit Findlingen darauf.
Die Gemeinde Ahorntal gewährt einen Zuschuss zur Sanierung der öffentlichen Verkehrsfläche FlNr. 41, Gemarkung Kirchahorn durch den Anlieger.