Beschlussvorschlag:
Die im rechtsgültigen Bebauungsplan „Am Aßbach – Freiahorn“ eingezeichnete und auf Grund dessen errichtete Straße (FlNrn. 22/3, 22/8, 74, 75/2, jeweils Gemarkung Freiahorn) wird gem. Art. 6, 46 BayStrWG als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Sie erhält den Straßennamen „Am Aßbach“.