Herr Dielesen verliest eine vorbereitete Rede zum eingereichten Bürgerbegehren, in welcher er Verwaltung und Bürgermeister aufs Schärfste kritisiert.

 

Herr Wickles weist darauf hin, dass seiner Meinung nach der Bürgermeister und die Verwaltung vom Gemeinderat gefasste Beschlüsse nicht umsetzen und beispielsweise bereits gegen die Meinungen der Vertreter des Bürgerbegehrens hätten vorgehen müssen. Er weist die Verwaltung darauf hin, dass man sich ins Gedächtnis rufen sollte, wer für Einstellungen, Bezahlung und Entlassung der Mitarbeiter der Gemeinde Ahorntal zuständig ist.

 

Herr P. Thiem stellt klar, dass das Bürgerbegehren erst einen Tag vor der Sitzung eingereicht wurde und es deswegen noch keine Zeit gab, die Bürger umfassend zu den Thematiken zu informieren.

 

Herr Dielesen fordert den Bürgermeister auf, mit einer eindeutigen Reaktion Herrn Pirkelmann zum Schweigen zu bringen.

 

Herr Herzing verweist auf eine geschlossene Facebook-Gruppe mit vielen Ahorntaler Mitgliedern, in der eine seiner Meinung nach sehr einseitige Diskussion zum Thema verläuft. Er wundert sich deswegen, warum es noch keine Informationsveranstaltung zum Thema gab.

 

Herr Neubig weist darauf hin, dass das Bürgerbegehren erst eingereicht wurde, und derzeit noch geprüft wird. Man könne ja nicht gegen jedes Gerücht und Thema das im Umlauf ist ins Blaue hinein Statements abgeben.

 

Herr Herzing verliest einen seiner Meinung nach einschlägigen* Absatz 15 des Art. 18a der bayerischen Gemeindeordnung und weist die Mitarbeiter der Verwaltung darauf hin, „das zu tun, wofür [sie] bezahlt werden“.

 

Herr Knauer weist darauf hin, dass man auch auf den Presseartikel von Herrn Bürgermeister Lappe hätte reagieren müssen.

 

Herr P. Thiem verweist darauf, dass man sich bei dem Bürgerbegehren und –entscheid auf sachliche Argumente beschränken sollte.

 

Der 1. Bürgermeister weist darauf hin, dass bis zur Einreichung des Bürgerbegehrens alle Beschlüsse des Gemeinderates umgesetzt wurden, das Rathaus beispielsweise wurde in den letzten Wochen und Tagen auch unter Beteiligung des Arbeitskreises stetig weiter geplant. Da das Thema Bürgerbegehren in einer der nächsten Sitzungen offiziell behandelt werden muss, bittet er hier um Ende des Themas.

 

Herr M. Brendel informiert, dass der Parkplatz der Sophienhöhle noch in diesem Jahr asphaltiert wird.

 

Herr A. Fuchs erkundigt sich nach dem Status des Radweges und des Gewerbegebietes. Des Weiteren weist er - unter Nennung der Kenntnis der fehlenden Zuständigkeit - auf die zugewachsenen Wanderwege hin.

 

Herr Nägel bedankt sich bei den Helfern für die Herrichtung des Spielplatzes in Körzendorf. Er bittet weiterhin darum, dass der Bauausschuss sich in der nächsten Sitzung die Ringstraße „An der Schule“ in Körzendorf ansieht.

 

Herr Wickles erkundigt sich nach dem Stand zur Brücke Freiahorn.

 

Herr Herzing weist darauf hin, dass im Rahmen der Wanderwegeneubeschilderung auch neue Wanderwege mit ausgezeichnet wurden.

 

Herr Knauer bittet um eine Bauausschusssitzung. Insbesondere sollte der angedachte Spiegel in Freiahorn, das Baugebiet, und das eingezäunte Grundstück in Volsbach betrachtet werden.

 

Herr Schobert informiert sich nach den Arbeiten am Gehsteig in Hintergereuth.

 

 

*Anm. der Verwaltung: Es wurde hier von Herrn Herzing ein nicht einschlägiger Absatz verlesen. Art 18a Abs. 15 GO regelt die Informationsweitergabe nach Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat in offizieller Sitzung bis zum Tag des Bürgerentscheides. Vorliegend wurde jedoch erst das Bürgerbegehren eingereicht, welches im Folgenden geprüft und durch den Gemeinderat als zulässig anerkannt werden muss. Erst im Anschluss ist eine Informationsweitergabe gem. Art. 18a Abs. 15 Go zulässig und einschlägig.