Sachverhalt:
Der 1. Bürgermeister erläutert den Sachverhalt insbesondere hinsichtlich der Lage von Kanal- und Wasseranschlussleitungen und erörtert den Gemeinderatsmitgliedern die Problematik hinsichtlich des nicht ausreichend vorhandenen Wasserleitungsnetzes für das Bauvorhaben.
Zum Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung wäre eine Sondervereinbarung zu schließen.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einverständnis zum Vorbescheid wird erteilt. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass seitens der Gemeinde Ahorntal kein Anschluss- und Benutzungsrecht gem. der gemeindlichen Satzung zum Anschluss an die Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde besteht (§ 4 Abs. 3 Wasserabgabesatzung).
Zum Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage ist eine Sondervereinbarung mit der Gemeinde zur Übernahme der Kosten der Anschlussleitung zu schließen.