Beschlussvorschlag:
Gem. § 27 Abs. 22 S. 3 UStG erklärt die Gemeinde Ahorntal hiermit, dass sie § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet.