Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Am 04.05.2023 fand in den Räumen der Regierung von Oberfranken ein Gespräch zwischen Vertretern der Gemeinde Ahorntal, dem Planungsbüro Kellner sowie den Mitarbeitern der Regierung von Oberfranken Herrn Hauenstein, zuständiger Referent, sowie Herrn Lauer, zuständiger Sachbearbeiter, statt.

 

Resultat des Gesprächs ist, dass die grundlegende Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße zuwendungsfähig ist. In welcher Höhe ein Zuschuss möglich ist, kann derzeit noch nicht festgestellt werden, der Fördersatz liegt jedoch in der Regel zwischen 50 und 80%, wobei 80% den Kommunen vorbehalten ist, die Stabilisierungshilfen erhalten.

 

Die für eine Förderung geforderte Breite der Straße sowie der Aufbau hängt dabei von der Beanspruchung der Straße und der überörtlichen Bedeutung ab.  

 

Förderfähig sind dabei die Baukosten, die Kosten für Grunderwerb sowie Kosten für Ausgleichsflächen. Nicht förderfähig sind Ausgleichsflächen.

 

Am 01.12.2022 wurde im Rahmen der Sitzung des Gemeinderates bereits über den Neubau der Straße beraten und eine Beauftragung eines Ingenieurbüros aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten für den Neubau von damals prognostizierten 1.250.000,00 € abgelehnt. Davon ausgehend, dass diese Kostenschätzung noch aktuell ist und aufgrund der Beschaffenheit der Straße ein Neubau erforderlich sein sollte, würde bei einem beispielhaft unterstellten Fördersatz von 70% (von der Regierung v. Ofr. wurden zur Höhe des Fördersatzes keine Angaben gemacht!) noch ein Eigenanteil von 375.000,00 € auf die Gemeinde zukommen. Hinzu kämen die nicht zuschussfähigen Planungskosten, die im November 2022 auf ca. 140.000,00 € geschätzt wurden, bei einer Gesamtvergabe aller Leistungsphasen ggf. günstiger. Auch 30% des Grunderwerbs und der Kosten für Ausgleichsflächen würden von der Gemeinde Ahorntal zu tragen sein, sodass je nach Ausschreibungsergebnissen bei einem notwendigen Neubau von Investitionskosten in Höhe von mindestens 600.000,00 € auszugehen ist. 

 

In Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Kellner wurden bereits folgende Vorarbeiten veranlasst: Vermessung des Straßenkörpers, Baugrunduntersuchung sowie Verkehrszählung.

 

Um im Jahr 2024 eine Förderung für den Straßenbau erhalten zu können, muss die Maßnahme bis zum 01.09.2023 an die Regierung von Oberfranken gemeldet werden. Hierzu muss rechtzeitig ein Planungsbüro beauftragt werden, das die entsprechenden Unterlagen und Pläne für die Beantragung einer Förderung zusammenstellt.

  

Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten, ob auf Grundlage des Ergebnisses des Gesprächs mit der Regierung von Oberfranken die weiteren Planungen für die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße beauftragt werden sollen.

 

Es wird vorgeschlagen, ein Planungsbüro im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung zunächst einmal mit den notwendigen Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 47 HOAI (Verkehrsanlagen) zu beauftragen. Entsprechende Angebote werden bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates eingeholt. 

 

 

Wortprotokoll:

 

Der erste Bürgermeister weist zu Beginn der Beratungen darauf hin, dass ein Beschluss über den Tagesordnungspunkt aus Gründen, über die im nichtöffentlichen Teil besprochen werden, noch nicht getroffen werden sollte.

 

Im Anschluss findet eine ausführliche Diskussion statt, ob die Gemeinde Ahorntal angesichts der voraussichtlich anfallenden Kosten sich die Sanierung in dem Umfang, wie es eine Förderung durch die Regierung von Oberfranken notwendig machen würde, leisten kann.

 

Gemeinderat Werner Büttner bittet darum, mit dem Planungsbüro günstigere Alternativen zu besprechen. Ob diese dann jedoch förderfähig nach den Richtlinien der Regierung von Oberfranken sind, bleibt abzuwarten.


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass die Planung zur Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße von Reizendorf nach Vordergereuth weitergeführt und hierfür eine Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz bzw. dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz beantragt werden soll. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates noch einmal aktuelle Angebote von Planungsbüros über die Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 47 HOAI einzuholen.