Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Die Firma Novec GmbH möchte auf dem Flurstück 1071 der Gemarkung Kirchahorn einen Mobilfunkmasten mit einer Höhe von 50,91 Metern Höhe neu bauen.

 

Die geplante Lage des Mobilfunkmasten ergibt sich aus den beigefügten Unterlagen. Eigentümer des Flurstücks ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Staatsforsten.

 

Die Novec GmbH ist Eigentümerin und Betreiberin von passiver Infrastruktur für Mobilfunkanlagen und stellt ihre Mast- und Dachstandorte Mobilfunknetzbetreibern für die Anbringung von Mobilfunkanlagen zur Verfügung.

 

Das Bauvorhaben befindet sich baurechtlich im Außenbereich und ist demnach nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen.

 

Im Außenbereich ist ein Vorhaben unter anderem dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas. Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft  oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient.

 

Das beantragte Bauvorhaben dient der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen und ist somit privilegiert. Die Erschließung geht aus den Bauantragsunterlagen nicht hervor. Die Stromversorgung soll nach derzeitigem Stand über die Ortschaft Weiher erfolgen. Dies wurde auf Nachfrage mitgeteilt. Möglich wäre aber auch die Stromversorgung ab Kirchahorn sicherzustellen. Von dort soll das Stromkabel über öffentlichen Grund zum Standort gelegt werden. Inwieweit öffentliche Belange dem Bauantrag entgegenstehen, wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde im weiteren Verfahren geprüft.

 

Die zahlreichen Nachbarn des 557.220 m² großen Flurstücks wurden allesamt beteiligt. Mit Ausnahme von 7 Nachbarn (die teilweise mehrere anliegende Grundstücke besitzen) haben alle Nachbarn zugestimmt.  

 

 

Wortprotokoll:

 

Im Rahmen der Diskussion zum Tagesordnungspunkt stellt Herr Linhardt von der Verwaltung vor, welche weiteren Standorte derzeit noch wg. eines Mobilfunkmasten angefragt wurden. Das wäre zum einen ein Standort am Adlitzer Berg, zum anderen ein Standort oberhalb der Schweinsmühle. Hier liegen allerdings noch keine Bauanträge vor.

 


Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.