Sachverhalt:
Die Planungen für den Neubau der Kinderkrippe mit Hort in Kirchahorn sind inzwischen weit fortgeschritten, die Entwurfsplanung ist abgeschlossen, der Entwurf wurde vom Gemeinderat entsprechend abgesegnet.
Die Ausschreibung der Rohbauarbeiten ist ebenfalls bereits durchgeführt worden. Der Gemeinderat muss die Vergabe der Rohbauarbeiten noch beschließen.
Die entsprechenden Förderanträge bei der Regierung von Oberfranken wurden bereits Ende September 2022 gestellt.
Zudem wurde von der Regierung von Oberfranken darum gebeten, dass ein Grundsatzbeschluss über die Durchführung der Maßnahme getroffen wird.
Der Regierung von Oberfranken wurden folgende Beschlüsse vorgelegt:
- Beschluss des Gemeinderates vom 16.04.2020, eine Krippenbetreuung einzuführen, die aber für vorerst 2 Jahre in Containern durchgeführt werden soll. In einem späteren Beschluss wurde für den Neubau ein Betreuungsbedarf von 3 Krippengruppen anerkannt. Der Beschluss befindet sich ebenfalls anbei.
- Beschluss des Gemeinderates vom 11.03.2021 über die Einführung einer Hortbetreuung in der Gemeinde Ahorntal ab dem Schuljahr 2021/2022
- Beschluss des Gemeinderates vom 11.03.2021 über die Anerkennung eines Betreuungsbedarfes von grundsätzlich 50 Hortplätzen, von denen aber zunächst 25 Plätze (eine Hortgruppe) zur Verfügung gestellt werden.
- Beschluss des Gemeinderates vom 29.03.2022 über die Bedarfsanerkennung von drei Krippengruppen für den Neubau Kinderkrippe mit Hort
- Beschluss des Gemeinderates vom 27.10.2022 über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau Kinderkrippe mit Hort.
All diese Beschlüsse genügen der Förderstelle jedoch nicht, die Gemeinde Ahorntal wurde daher gebeten, noch einmal einen Grundsatzbeschluss zu treffen, aus dem hervorgeht, dass der Neubau einer 3-gruppigen Kinderkrippe mit 50 Hortplätzen auf der Fl.Nr. 400/2 der Gemarkung Kirchahorn vom Gemeinderat explizit beschlossen wird.
Es wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ahorntal beschließt, dass auf dem Flurstück Nr. 400/2 der Gemarkung Kirchahorn in Kirchahorn eine 3-gruppige Kinderkrippe mit zusätzlich 50 Hortplätzen als Neubau errichtet werden soll. Dieser Neubau soll die interimsmäßig errichtete Containeranlage dauerhaft ersetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle bau- und förderrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Neubaus in die Wege zu leiten.