Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 8

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Gemeinderates vom 09.02.2023 wurde bereits über das Vorgehen zur Festlegung von möglichen gemeindlichen Verbotsflächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen beraten.

 

Eine Festlegung von Verbotsflächen bzw. eines Verfahrens zur Erhebung von Verbotsflächen erfolgte nicht, es wurde jedoch vereinbart, dass in der kommenden Sitzung des Gemeinderates ein Grundsatzbeschluss getroffen werden soll, ob auf dem Gebiet der Gemeinde Ahorntal überhaupt Freiflächenphotovoltaikanlagen zugelassen werden.

 

Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

 

In dem von der Energieagentur Nordbayern vorgestellten Konzept werden bereits grundsätzlich nicht geeignete Standorte benannt. Die Gemeinde wurde beauftragt, weitere Ausschlussflächen, zu ergänzen, die zwar der Richtlinie entsprechend nicht ungeeignet wären, aber von der Gemeinde Ahorntal grundsätzlich nicht als Photovoltaikflächen gewünscht werden.

 

Möglich wären hier z.B. folgende weitere Festlegungen:

 

-       Potentielle Erweiterungsflächen für Wohnbebauung oder Gewerbeansiedlung

-       Flächen, die von bestehender oder geplanter Wohnbebauung aus einsehbar sind

-       Flächen an vom Tourismus stark geprägten Stellen

-       Flächen, die an Verkehrsstraßen liegen oder von dort direkt einsehbar sind (Mindestabstand?)

-       Flächen die aus Gründen des Landschaftsbildes ungeeignet sind, z.B. weithin sichtbare Kuppen- oder Hanglagen, schutzwürdige Täler, Höhenrücken, Flächen im optischen Wirkungsbereich landschaftsprägender Elemente

 

Zu diskutieren wäre auch die Festlegung von verbindlichen Vorgaben oder Kriterien, die von Betreibern im Zuge der Projektrealisierung erfüllt werden müssen.

 

Eine Übersichtskarte, aus der die lt. Richtlinie der Energieagentur grundsätzlich nicht geeigneten Flächen hervorgehen, wurde beigefügt.  

 

 

Wortprotokoll:

 

Der Gemeinderat diskutiert ausführlich, ob eine ggf. beschlossene Richtlinie dazu führt, dass geplante Photovoltaikanlagen, welche die in der Richtlinie genannten Voraussetzungen erfüllen, dann auch befürwortet werden müssen. Einige Gemeinderäte argumentieren, dass man sich für den Einzelfall dennoch das Recht nehmen sollte, Anlagen dennoch abzulehnen. Andere Mitglieder des Gemeinderates finden, dass bei Erfüllen der Voraussetzungen einer Richtlinie die Photovoltaikanlage auch zu befürworten wäre, weil genau das Schaffen von verbindlichen Kriterien der Sinn einer Richtlinie ist.

 

Es wird auch darüber beraten, ob der von der Energieagentur ausgearbeitet Vorschlag einer Richtlinie Grundlage für eine finale Richtlinie sein soll oder ob eine eigenständige Richtlinie erarbeitet werden soll.

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion äußern Mitglieder des Gemeinderates, dass aus deren Sicht zunächst Dachflächen der Gemeinde und darüber hinaus ggf. angemietete Dachflächen mit Photovoltaikanlagen bestückt werden sollen, bevor Freiflächen genutzt werden. Manche äußern sich dahingehend, dass die Gemeinde mit der möglichen Schaffung von Windrädern zunächst einmal genug für die Energiewende leisten würde, man solle sich erst wenn klar sein sollte, dass die Windräder nicht kommen würden, wieder mit dem Thema Freiflächenphotovoltaik beschäftigen.

 

In der Folge kommt der Gemeinderat noch einmal auf die Richtlinie zu sprechen. Die Richtline so auszugestalten, dass nahezu keine Flächen für Freiflächenphotovoltaik möglich wären, ist aus Sicht eines Großteils des Gemeinderates ebenfalls keine Option, dann könne man auf eine Richtlinie auch verzichten. Es wird auch darauf hingewiesen, dass man die Richtlinie noch so exakt und durchdacht formulieren kann, es können immer Fälle auftreten, denen die Richtlinie den Bau einer Anlage ermöglicht, die der Gemeinderat aber eigentlich nicht haben wollte

 

Es wird auch beraten, ob grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung ohne Richtlinie erfolgen sollte, aber auch hier sehen viele Mitglieder des Gemeinderates Probleme.

 

Zum Ende der Diskussion äußern dann einige Mitglieder des Gemeinderates, dass sie grundsätzlich keine Freiflächenphotovoltaikanlagen wünschen.

 

Der erste Bürgermeister schließt die Diskussion und bittet darum, zunächst einmal darüber abzustimmen, ob Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Ahorntal grundsätzlich erwünscht sind. Ist das der Fall, soll darüber abgestimmt werden, , ob eine Richtlinie erarbeitet werden soll.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass auf dem Gebiet der Gemeinde Ahorntal Freiflächenphotovoltaikanlagen grundsätzlich zugelassen werden sollen.