Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und muss demnach nach § 34 BauGB beurteilt werden.

 

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, die Erschließung ist ebenfalls gesichert.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.