Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Ingenieurbüro Wolf hat in den letzten Monaten nach Beauftragung durch die Gemeinde Ahorntal den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Ahorntal in den Ailsbach erstellt.

 

Lt. Erläuterungsbericht ergibt sich aufgrund der gestiegenen Belastungen und den erhähten Anforderungen an die Abwasserreinigung und der Mischwasserbehandlung aus den zu führenden rechnerischen Nachweisen zum Abwasserbehandlung nach dem Stand der Technik die Notwendigkeit, die Kläranlage Ahorntal zu ertüchtigen bzw. zu erweitern. Dies wurde in vielen Gesprächen durch Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes Hof immer wieder so bekräftigt.

 

Im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens muss die Kläranlage Ahorntal deshalb mit Berücksichtigung von Reserve-Belastungen den aktuellen und künftigen Gegebenheiten technisch für eine Nenngröße von 4.000 Einwohnerwerte bzw. 4.600 Einwohnerwerte angepasst (der Einwohnerwert stellt eine Rechengröße für die Abwasserreinigung dar).

 

Als wesentliche Maßnahmen werden die Errichtung einer Fällmitteltank- und dosierstation für ein geeignetes Fällmittel sowie eine Sonderchemikalie zur Verbesserung des Schlammindex, er Bau eines Umschlagplatzes für die wassergefährdenden Chemikalien (Fällmittel und Polymere), die Umnutzung der Grobentschlammung und Errichtung eines Betriebs- und Lagergebäudes, die Außerbetriebnahme des Schönungsteiches notwendig. Können bei steigender Belastung die geforderten Ablaufwerte aufgrund fehlenden Belebungsvolumens nicht mehr eingehalten werden, wird vom Wasserwirtschaftsamt Hof bzw. vom Landratsamt Bayreuth der Bau eines zusätzlichen Belebungsbeckens gefordert werden. Damit verbunden sind eine Ertüchtigung der Belüftungseinrichtungen im vorhandenen Belebungsbecken sowie eine Ertüchtigung und Erweiterung der Gebläsestation. Dieser Bau eines zusätzlichen Belebungsbeckens wird aber nach den aktuellen Berechnungen zunächst einmal nicht notwendig sein.

 

Lt. Ingenieur Herrn Wolf wäre zum jetzigen Zeitpunkt für den Bau des zusätzlichen Belebungsbeckens mit Kosten in Höhe von ca. 2.000.000 Euro zu rechnen.

 

Wie sich der Grundriss der Kläranlage durch den Bau des zusätzlichen Belebungsbeckens verändern würde, ergibt sich aus den beigefügten Lageplänen. Die benötigten Anlagen könnten alle auf dem bestehenden Gelände der Kläranlage platziert werden.  

 

 

Wortprotokoll:

 

Gemeinderat Herr Neuner, Leiter der Wasserversorgung der Gemeinde Ahorntal, erläutert anhand der Schaubilder noch einmal, welche Maßnahmen von der Gemeinde Ahorntal in jedem Fall durchgeführt werden müssen und welche Umbaumaßnahmen in Angriff genommen werden müssen, wenn die im noch zu erhaltenden Bescheid festgelegten Grenzwerte nicht eingehalten werden können.

 

Herr Knauer wirft ein, dass man darüber nachdenken sollte, die Einleitungen von Brauereien zu puffern.

 

Herr Neuner weist noch einmal darauf hin, dass es in den letzten 25 Jahren immer neue Baugebiete gegeben hat, die Bevölkerungsentwicklung dennoch nach unten gegangen ist. Er geht deshalb davon aus, dass die Werte auch weiterhin eingehalten werden. Die Belüftung und die Phosphatfällung müssen jedoch gleich gemacht werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der beantragten wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Ahorntal und den sich hieraus eventuell ergebenden Folgekosten für den Umbau der Kläranlage Ahorntal.