Sachverhalt:
Da das Baugrundstück Fl.Nr. 832 der Gemarkung Körzendorf Bestandteil einer Einbeziehungssatzung ist, ist das Baugrundstück dem Innenbereich zuzuordnen und nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche gut in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Erschließung ist ebenfalls gesichert. Verkehrsmäßig wird das Grundstück wie in der Einbeziehungssatzung vorgegeben, über die Flurnummer 811. Die wasser- und abwassertechnische Erschließung ergibt sich aus den beigefügten Plänen.
Die Nachbarbeteiligung wurde vollständig durchgeführt.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.