Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Bauantrag ist nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen.

 

Nach § 34 Abs.1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung des Grundstücks ist durch die Lage des Flurstücks an der St. 2184 gesichert.

 

Die Zustimmung der Nachbarn wurde eingeholt, die Beteiligung der Freistaates Bayern in Form des Staatlichem Bauamtes wird nach Rücksprache mit dem Landratsamt Bayreuth im Rahmen der Prüfung des Bauantrages vom Landratsamt Bayreuth erledigt.

 

Die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit allen weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften wird im weiteren Verlauf vom Landratsamt Bayreuth überprüft.


Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.