Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Sachverhalt:

 

Nach dem ersten Beschluss das dieses Thema weiterverfolgt wird, müssen als nächstes die drei Gemeinden Ahorntal, Glashütten und Hummeltal einen Antrag auf Aufnahme eines

Windkraftvorranggebietes in den Regionalplan Oberfranken – Ost stellen.

 

Der Regionalplan legt die räumliche Ordnung und Entwicklung der Region fest. Dieser ist

Planungsgrundlage für die Erlangung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für

Windkraftanlagen. Wo es der Regionalplan nicht erlaubt, kann auch nicht gebaut werden.

Es wird eine Sitzung des Planungsausschusses vom Regionalen Planungsverband Oberfranken - Ost geben, der sich mit dem Antrag beschäftigt. Danach werden die Gemeinden zur Änderung des Regionalplanes Oberfranken - Ost nochmals angehört.

 

 

Wortprotokoll:

 

Zunächst weist der erste Bürgermeister darauf hin, dass man sich wegen des Standortsicherungsvertrages noch in Verhandlungen befinden würde.

 

Herr Büttner meint, dass 1000 Meter Grundlage einer Beschlussfassung sein sollten, er hält den Beschlussvorschlag diesbezüglich für zu schwammig.

 

Der erste Bürgermeister erläutert hierzu, dass die 1000 Meter gesetzt seien, das sei ausdrücklicher Wille aller drei Bürgermeister.

 

Herr Peter Thiem möchte unter Bezugnahme auf die vor der Sitzung stattfinden stille Demonstration und die dort gemachten Vorwürfe wegen der Informationsveranstaltungen, zu denen nicht alle interessierten Bürgerinnen und Bürger geladen wurden, darauf hinweisen, dass er sich diesen Schuh nicht anziehen möchte, hier liegt die Verantwortung nicht bei den Gemeinderäten.

 

Herr Engelhardt-Friebe schlägt vor, im nächsten Gemeindeblatt zu den Prozessen zu informieren. Herr Questel weist darauf hin, dass es derzeit nicht mehr zu berichten gäbe, alles sei öffentlich bekannt. Standorte stehen noch nicht fest. Sobald es Neuigkeiten gibt, wird er diese bekanntmachen.

 

Herr Johannes Knauer fragt, ob andere ein Windrad bauen mit weniger als 1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung, wenn ein Vorranggebiet beschlossen wird, die Gemeinde jedoch dort keine Windkraftanlagen baut.

 

Frau Debuday fragt sich, ob hier eine abstrakte Entscheidung getroffen werden soll, oder ob man das Ganze auch vor Ort in 3D anhand der Höhenlagen betrachtet. Hier erläutert der erste Bürgermeister, dass man die Höhenprofile vorliegen habe, anhand dieser wird geplant.

 

Anschließend führt Herr Richter ausführlich aus, weswegen er sich gegen den Antrag auf Aufnahme eines Vorranggebietes in den Regionalplan Oberfranken Ost ausspricht. Er bemängelt unter anderem, dass der mögliche Schattenwurf nicht berücksichtigt wurde und dass es bei den Informationsveranstaltungen nur um die Geschäftsidee gegangen sei. Für den Fall einer Beschlussfassung bittet er darum, dass unbedingt die 1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung mit in den Beschluss aufgenommen werden sollen.

 

Herr Rühr fragt den ersten Bürgermeister, ob das Vorranggebiet nicht erst später ausgewiesen werden könnte, was lt. Herrn Questel nicht möglich ist. Die Ausweisung des Vorranggebietes ist Grundlage für die weitere Planung.

 

Herr Hofmann bittet um Information, ob es eine Aussage des Windkümmerers bezüglich der Entfernung der Windräder zur Wohnbebauung am Altenhimmel gibt. Er fragt sich, ob das Thema vom Tisch sei, wenn man die 1000 Meter Abstand auch zur dortigen Wohnbebauung einhalten muss. Der erste Bürgermeister entgegnet, dass man sich derzeit noch in der Planungsphase befindet und mögliche Standorte erst gesucht werden müssen.

 

Zum Schluss der Beratung stellt Gemeinderat Herr Richter folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen, den Tagesordnungspunkt zu verschieben. Der Antrag des Herrn Richter wird mit 1:12 abgelehnt.

 

Anschließend beschließt der Gemeinderat mit 8 zu 5 Stimmen, dass in den Beschluss mit aufgenommen werden soll, dass ein Abstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung eingehalten wird.  

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinden Ahorntal, Glashütten und Hummeltal stellen an den Regionalen Planungsverband Oberfranken – Ost einen Antrag zur Aufnahme eines Vorranggebietes zur Windkraftnutzung im Staatsforstgebiet Altenhimmel, unter der Maßgabe, dass die Entfernungen zur Wohnbebauung von 1000 Metern eingehalten werden.