Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Gemeinderates vom 21.10.2021 wurde beschlossen, für Teilflächen der Flurnummern 703, 704, 705, 635/0 sowie die Flurnummer 635/1 eine Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs.4 Nr. 1 u.3. BauGB aufzustellen.

 

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 28.10.2021.

 

Inzwischen hat uns der vom Antragsteller beauftragte Architekt die Satzung vorgelegt. Der Gemeinderat wird gebeten, den Entwurf zu billigen und die öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen.

 

Weiterhin soll ein Beschluss darüber getroffen werden, ob beim Satzungserlass das vereinfachte Vorgehen nach dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ des bayerischen Umweltministeriums“ angewandt werden soll. Die zu erfüllenden Voraussetzungen ergeben sich aus dem beigefügten Fragebogen bzw. der E-Mail von Herrn Heidenreich.


Es sind zwei Beschlüsse zu treffen:

 

Beschlussvorschlag 1:

 

Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Satzungsentwurf in der Fassung vom 07.12.2021 und beschließt die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

 

 

Abstimmungsergebnis: 13 /  0

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Beim Satzungserlass soll das vereinfachte Vorgehen nach dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ des bayerischen Umweltministeriums“ angewandt werden.