Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Kämmerei bittet um Festsetzung der Hebesätze für das Haushaltsjahr 2022.

 

Der bisherige Hebesatz für Grund- und Gewerbesteuer liegt bei 350 v. H.

 

Aufgrund der Haushaltsgenehmigung des Landratsamtes Bayreuth für das Jahr 2021 vom 12.04.2021 sind die Hebesätze für die Grundsteuer A und B zu erhöhen.

 

Das Genehmigungsschreiben des LRA und eine entsprechende Berechnung der Hebesätze sind seit April 2021 im Ratsinfo abrufbar.

 

Auf die Grundsätze der Einnahmebeschaffung gem. Art. 62 GO sowie den Nachrang der Kreditaufnahmen wird verwiesen.

 

 

Wortprotokoll:

 

Das Gremium diskutiert ausführlich, ob aufgrund des Hinweises des Landratsamtes Bayreuth, den Hebesatz für die Grundsteuer A und B über den Landesdurchschnitt zu erhöhen, eine Erhöhung notwendig und sachgerecht wäre. Kämmerer Herr Linhardt macht hierzu Ausführungen und weist darauf hin, dass die Finanzlage der Gemeinde Ahorntal derzeit noch gut ist und eine Erhöhung deshalb als nicht zwingend notwendig erachtet wird. Zumal eine Erhöhung auf 360 v.H. lediglich Mehreinnahmen von ca. 7.000 Euro generieren würde. Aus den Reihen des Gemeinderates wird angezweifelt, ob angesichts der anstehenden Investitionen in Millionenhöhe eine Erhöhung wegen dieser nur geringfügigen Mehreinnahmen in Relation stehen. Herr Linhardt teilt auf Nachfrage durch das Gremium noch mit, dass er nicht davon ausgeht,t, dass die Gemeinde Ahorntal bei einer Versagung der Erhöhung des Hebesatzes ernsthafte Probleme mit dem Landratsamt Bayreuth bekommen wird.

 

Man kommt daher überein, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass der Hebesatz für Grundsteuer A und B wie bisher auf 350 v. H. festgesetzt wird.


Es sind zwei Beschlüsse zu treffen:

 

 

Beschlussvorschlag 1:

 

Die Hebesätze der Grundsteuer A und Grundsteuer B werden auf 350 v. H. festgesetzt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 13 /  0

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 350 v.H. festgesetzt.