Sachverhalt:
Herr Hans Schoberth aus Glashütten hat für das Flurstück 705 der Gemarkung Körzendorf (Vordergereuth) einen Antrag auf Vorbescheid gestellt, um zu klären, ob das Grundstück bebaubar ist. Die Rückmeldung des Landratsamtes hat ergeben, dass das Grundstück ohne den Erlass einer Satzung nicht bebaubar ist.
Herr Schoberth hat deshalb bei der Gemeinde Ahorntal einen Antrag auf Erlass einer Einbeziehungs- und Abgrenzungssatzung gestellt.
Der Umgriff der Satzung wurde mit dem Landratsamt Bayreuth vorbesprochen. Die gegenüberliegenden Flächen, die ursprünglich mit in den Satzungsumgriff hätten aufgenommen werden sollen, sind FFH-Flächen und sind damit nach Rücksprache mit dem Landratsamt Bayreuth für eine Wohnbebauung nicht geeignet.
Der Umgriff der Satzung wurde am 13.10.2021 auch noch einmal mit Herrn Schoberth besprochen. Nach dem Aufstellungsbeschluss wird Herr Schoberth entsprechende Planer kontaktieren.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, für das Flurstück 635/1 sowie Teilflächen der Flurstücke 705, 704, 703 und 635/0 eine Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs.4 Nr.1 u.3 BauGB aufzustellen.
Wortprotokoll:
Herr Büttner bittet darum, die nördliche Begrenzungslinie noch 5 Meter in Richtung Norden zu schieben, damit auf dem Flurstück 703 der Gemarkung Körzendorf eine Bebauung ermöglicht werden kann.