Sachverhalt:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wurde bereits im Jahr 2017 erteilt. Nachdem mit der Ausführung des vom Landratsamt Bayreuth schließlich genehmigten Bauvorhabens nicht innerhalb von 4 Jahren begonnen wurde, würde diese Baugenehmigung nun erlöschen. Deshalb wurde bei der Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung der Baugenehmigung beantragt. Hierzu muss die Gemeinde Ahorntal gem. § 36 BauGB das Einvernehmen erteilen.
Die Unterlagen aus 2017 wurden zur Einsichtnahme beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung wird erteilt.