Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben kann im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden. Genehmigungsfrei gestellt ist die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 34 BauGB in Ordnung.

 

Das Vorhaben befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

 

Es fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert.

 

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.