Sachverhalt:
Der Bauantrag gem. § 34 BauGB ist in Ordnung.
Das Vorhaben befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil.
Es fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert.
Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Abstandsflächenübernahme gem. Art. 63 Abs. 1 BayBO i. V. m. Art. 6 Abs. 2 BayBO wurde von den Nachbarn zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.