Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat erstmals in der Sitzung am 19.11.2020 die Einwendungen der Träger öffentlicher Belange mit dem Ergebnis behandelt, dass § 4 der ursprünglichen Satzung entfernt wurde, die notwendige Ausgleichsfläche von 1.600 m² dem Ökokonto der Gemeinde Ahorntal entnommen wird und dass in die Satzung der textliche Hinweis aufgenommen wird, dass die durch die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen auftretenden Emissionen bzw. Immissionen auch zu unüblichen Zeiten als ortsüblich zu bewerten und entschädigungslos zu dulden sind.

 

Es erfolgte eine nochmalige Beteiligung des Landratsamtes Bayreuth, Abteilung Baurecht und Naturschutz, des Bayerischen Bauernverbandes sowie des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Auch die Öffentlichkeit wurde noch einmal beteiligt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit werden in der Folge kurz vorgestellt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt den beigefügten Satzungsentwurf in der Version vom 22.02.2021 als Satzung. Der Satzungsentwurf wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.