Sachverhalt:
Bauantrag gem. § 34 BauGB in Ordnung.
Das zu bebauende Grundstück befindet sich im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Es liegt eine Satzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB vom 28.05.1998 vor.
Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert.
Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Abstandsflächenübernahme gem. Art. 63 Abs. 1 BayBO i. V. m. Art. 6 Abs. 2 BayBO wurde vom Nachbarn zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.