Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Es wurde ein Antrag auf Vorbescheid gem. Art. 71 BayBO i.V.m. § 30 BauGB gestellt.

 

Folgende Festsetzungen des Bebauungsplans werden nicht eingehalten:

 

  1. Die Baugrenze wird nicht eingehalten, weil an dem eingezeichneten Punkt eine enorme Böschung ist.

 

  1. Die gewünschte Ziegelfarbe Anthrazit weicht von den im Bebauungsplan festgesetzten roten Tondachziegeln ab. In unmittelbarer Nähe, jedoch außerhalb des Bebauungsplanes, wurde bereits ein Dach mit dunklen Ziegeln eingedeckt.

 

  1. Die geplante Dachneigung von 35 Grad weicht von den im Bebauungsplan festgesetzten 43 bis 48 Grad ab. 

 

 

 

Wortprotokoll:

 

Herr Büttner weist darauf hin, dass die Firstrichtung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ebenfalls abweicht. Er bittet darum, dies mit zu berücksichtigen.


Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird erteilt.