Sachverhalt:
Es wurde ein Antrag auf Vorbescheid gem. Art. 71 BayBO i.V.m. § 30 BauGB gestellt.
Folgende Festsetzungen des Bebauungsplans werden nicht eingehalten:
- Die Baugrenze wird nicht eingehalten, weil an dem eingezeichneten Punkt eine enorme Böschung ist.
- Die gewünschte Ziegelfarbe Anthrazit weicht von den im Bebauungsplan festgesetzten roten Tondachziegeln ab. In unmittelbarer Nähe, jedoch außerhalb des Bebauungsplanes, wurde bereits ein Dach mit dunklen Ziegeln eingedeckt.
- Die geplante Dachneigung von 35 Grad weicht von den im Bebauungsplan festgesetzten 43 bis 48 Grad ab.
Wortprotokoll:
Herr Büttner weist darauf hin, dass die Firstrichtung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ebenfalls abweicht. Er bittet darum, dies mit zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird erteilt.