Sachverhalt:
Der Bauantrag ist in Ordnung. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Schule“ Körzendorf wurden gem. Art. 63 Abs.2 BayBO beantragt:
- Befreiung von den Baugrenzen:
Die Grundstücke mit den bestehenden Gebäuden wurden Teil des o.g. Bebauungsplans. Für diese Grundstücke wurden zwar keine Baugrenzen eingezeichnet, unter Punkt 2.5 G A ist jedoch festgelegt, dass Garagen und Nebengebäude erlaubt sind, wenn eine abweichende Bebauung (Grenzbebauung) festgesetzt ist. Das Wohnhaus und die Nebengebäude wurden von Familie Haas käuflich erworben. Die Vorbesitzer sind verstorben, weshalb über das Zustandekommen der bestehenden Grenzbebauung keine Informationen mehr eingeholt werden können.
- Befreiung von der Höhe der festgesetzten Grundflächenzahl:
Die bestehende und auch die neue Grundflächenzahl von 0,26 überschreitet die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,25 um 0,01.
Der Abstandsflächenübernahme gem. Art. 63 Abs.1 BayBO i.V.m. Art. 6 Abs. 2 BayBO wurde vom Nachbarn zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.