Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.10.2020 beschlossen, das Architekturbüro Holzmüller & Detsch mit der Zielfindung für den Neubau einer Kinderkrippe mit Kinderhort in Kirchahorn zu beauftragen. Der Architektenvertrag zur Zielfindung wurde am 30.10.2020 unterzeichnet.

 

In der Folge wird der Architekt Herr Detsch dem Gemeinderat die Ergebnisse des Zielfindungsprojektes vorstellen und für Fragen zu Verfügung stehen.

 

 

Wortprotokoll:

 

Herr Detsch stellt den Mitgliedern des Gemeinderates den aktuellen Sachstand des Zielfindungsprojektes vor. Dieses beinhaltet bisher einen Lageplan der künftigen Einrichtung mit einer vorgeschlagenen Erschließung, ein Raumprogramm, eine Flächenberechnung, eine Kostenschätzung sowie eine Zeichnung des möglichen Gebäudes (ohne Dach).

 

Im Anschluss an die Präsentation beantwortet Herr Detsch noch die Fragen des Gemeinderates. Auf Nachfrage des ersten Bürgermeisters teilt Herr Detsch mit, dass er es durchaus für realistisch hält, dass die Einrichtung im September 2022 eröffnen kann. Unwägbarkeiten, die den Zeitplan gefährden könnten, wären ggf. das Erfordernis eines Bebauungsplans oder die Bearbeitungsdauer bei der Regierung von Oberfranken, die lt. Herrn Detsch derzeit sehr stark ausgelastet ist.

 

Weitere Nachfragen aus dem Gemeinderat erfolgen etwa zu den möglichen Baustoffen, zur Erschließung, zur Gestaltung des Gebäudes, zu den Kosten oder zur möglichen Förderung.

Hierzu erklärte Herr Detsch, dass von den voraussichtlichen Gesamtkosten von 3.349.938,45 € 2.497.768 € förderfähig wären. Herr Adelhardt von der Verwaltung ergänzt, dass nach den aktuell gültigen Förderrichtlinien ein Fördersatz von 85 % bezogen auf die förderfähigen Kosten zu erwarten sei. Das würde eine Förderung in Höhe von 2.123.102 € und einen Eigenanteil in Höhe von 1.226.836,45 € bedeuten.

 

Herr Detsch erläutert zum Ende noch, dass nun, nachdem der Gemeinderat keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Planungen erhoben hat, noch Kontaktaufnahme mit der Bauverwaltung am Landratsamt aussteht, um abzuklären, ob das Vorhaben ggf. ohne Bebauungsplan realisierbar ist. Die Gemeinde selbst könnte in der Zwischenzeit das Gelände vermessen lassen sowie eine Baugrunduntersuchung für das Gelände beauftragen.