Sachverhalt:
Bauantrag gem. § 34 BauGB in Ordnung. Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die Abstandsflächen liegen teilweise auf Nachbargrundstücken, die betroffenen Grundstücke befinden sich jedoch alle im Eigentum der Antragsteller.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.