Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Bereich des Bebauungsplans „Am Aßbach“ in Freiahorn wurde die Erschließungsstraße „Am Aßbach“ neu gebaut (Fl.Nr. 75/2 der Gemarkung Freiahorn). Die Straße erfüllt sowohl technisch als auch optisch die Merkmale einer Ortsstraße und ist deshalb als solche zu widmen. Die Widmung der Straße ist auch Voraussetzung für das Entstehen einer Beitragspflicht der Anwohner für die jeweilige Anlage, sodass erst nach der Widmung die Erschließungsbeiträge erhoben werden können.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Erschließungsstraße „Am Aßbach“ wird auf Grundlage von Art. 3 Abs.1 Nr.3, Art. 6 und Art. 46 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) auf einer Länge von 0,225 km zur Ortsstraße gewidmet. Anfangspunkt im Süden ist die Einmündung von der Staatsstraße 2184 zwischen den Grundstücken Fl.Nrn. 22/4 und 22/10 der Gemarkung Freiahorn. Endpunkt im Nordosten ist die Einmündung in die bereits bestehende Anlage „Am Aßbach“ mit der Fl.Nr. 51 am östlichen Ende des Grundstücks Fl.Nr. 75/3 der Gemarkung Freiahorn.

 

Die Ortsstraße ist in das Bestandsverzeichnis der Gemeindeverwaltung einzutragen.