Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben ist nach § 30 BauGB in Ordnung. Es befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Aßbach“ in Freiahorn. Den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird nicht widersprochen. Die Erschließung ist gesichert.

 

Der Bauantrag vom 01.04.2020 wurde von den Bauherren in Absprache mit der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde zurückgenommen, um die für eine Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren notwendigen Änderungen vorzunehmen. Diese Änderungen wurden allesamt vorgenommen.

 

Die Abstandsflächen liegen nicht vollständig auf dem zu bebauenden Grundstück. Nach Art. 6 Abs.2 Satz 2 BayBO dürfen Abstandsflächen auf öffentlichen Verkehrsflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte. Dies wird hier eingehalten.

 

 

Wortprotokoll:

 

Ohne Mitwirkung von Herrn Werner Büttner stellt der Gemeinderat mit 14:0 Stimmen fest, dass Herrn Werner Büttner bei diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt ist und damit an Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen darf.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindlichen Einvernehmen zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird erteilt.