Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Nach Art. 45 Abs.1 der Gemeindeordnung gibt sich der Gemeinderat eine Geschäftsordnung, die neben der Gemeindeordnung im Wesentlichen die Grundlage ist für das reibungslose Zusammenwirken der gemeindlichen Organe während der sechsjährigen Wahlzeit.

 

Die bisherige Geschäftsordnung hat mit Ablauf des 30.04.2020 seine Gültigkeit verloren, der Neuerlass einer Geschäftsordnung ist deshalb zwingend. Sollte im Rahmen der konstituierenden Sitzung keine Einigkeit über eine neue Geschäftsordnung erzielt werden, kann auch der Beschluss getroffen werden, dass bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung die Bestimmungen der bisherigen Geschäftsordnung weitergelten.

 

Den Unterlagen beigefügt wurde der Vorschlag einer zwischen dem ersten Bürgermeister und den Gemeinderäten abgestimmten Geschäftsordnung, wobei die Änderungen zur bisherigen Geschäftsordnung farblich hervorgehoben sind. 


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt die den Unterlagen über diese Sitzung beiliegende Geschäftsordnung für die Wahlzeit 2020/2026. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.