Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Im Anschluss an die Wahl erfolgt die Vereidigung des dritten Bürgermeisters Herrn Schoberth durch den ersten Bürgermeister (Art. 1 Abs.1, 2 Nr.1, Art. 27 KWBG). Die Vereidigung des zweiten Bürgermeisters entfällt gem. Art. 27 Abs.4 KWBG, da Herr Johannes Knauer nahtlos in das Amt des zweiten Bürgermeisters wiedergewählt wurde.

 

Folgende Eidesformel ist zu leisten:

 

Ich schwöre (gelobe) Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, (so wahr mir Gott helfe).