Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In der ersten Sitzung nach Ihrer Berufung werden die neu gewählten ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder durch den Ersten Bürgermeister in feierlicher Form vereidigt (Art. 31 Abs.4 GO, Art. 48 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 GLKrWG).

 

Die Eidesformel lautet wie folgt:

 

Ich schwöre (gelobe) Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre (gelobe), den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre (gelobe), die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, (so wahr mir Gott helfe).